FESCHTV – Juristischer Streit um Cannabidiol: Frankreich folgt EU-Rechtsprechung

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In Frankreich gab es ein altes Dekret, das besagte, dass der Stängel und das Blatt bestimmter Cannabis-Pflanzen vermarktet werden durften, nicht aber die Blüte. Diese Regelung hob das höchste französische Gericht nun auf.







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