FESCHTV – Nicht nur berufsbezogene Impfpflicht: Das sind die neuen Maßnahmen
Nicht nur berufsbezogene Impfpflicht: Das sind die neuen Maßnahmen & FESCH.TV:
Ab 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Rettungsdiensten einen Impfnachweis vorlegen. Impfen dürfen künftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte. Bundesländer dürfen wieder, wenn nötig Restaurants schließen.
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